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Schnelle Umstellung auf das neue Familienverfahrensrecht

Köln, 25. Mai 2009 – Ab dem 1. September 2009 gilt das neue Familienverfahrensrecht und muss ab dann für alle neuen Prozesse angewandt werden. Das „Anwaltshandbuch Familienverfahrensrecht“ der Deubner Verlag GmbH & Co. KG soll Juristen und anderen mit der Materie Befassten die Anwendung der neuen Regeln leicht und schnell ermöglichen.

Auf der einen Seite ist das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ein großer Fortschritt, denn es löst ein altes, zersplittertes und vielfach geändertes Verfahrensrecht ab. Das FamFG ist modern und, dank einer nachvollziehbaren Struktur, gut verständlich. Auf der anderen Seite müssen Anwälte, Richter, Rechtspfleger und andere Beteiligte von heute auf morgen die vielen neuen Vorschriften korrekt anwenden. Das Handbuch unterstützt sie dabei.

Das Buch stellt die Änderungen des Familienverfahrensrechts nicht isoliert dar. Vielmehr wird die neue Rechtslage als Ganzes dargestellt, auch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist integriert. „Das Buch ist so angelegt, dass Anwälte und Richter damit ständig arbeiten können“, erläutert Autorin Dr. Elisabeth Unger.

Im ersten Teil werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt und verschaffen einen Überblick über die Reform. Der zweite Teil widmet sich ausführlich den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen sowie den einzelnen familienrechtlichen Verfahren nach neuem Recht. Egal, ob es um Unterhalts-, Umgangs-, Güterrechts- oder ein anderes familienrechtliches Mandat geht – ganz im Stil der Deubner-Werke wird das rechtliche Wissen mit Praxistipps und Beispielen veranschaulicht.

Ergänzt wird das Handbuch um eine CD-ROM mit rechtssicheren Antragsmustern, Gesetzestexten und den vollständigen Gesetzesmaterialien.

Die Autorin ist Rechtsanwältin in Hamburg und lehrt deutsches Recht in Santiago de Chile. Das Handbuch richtet sich an Anwälte, Richter, Notare, Rechtspfleger und andere, die das Familienverfahrensrecht anwenden müssen.

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